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VGH Bayern, 09.12.1993 - 21 B 93.1834 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Waffenrecht: Bedürfnis zum Führen einer Schußwaffe bei Begleitung vom Waffen- und Munitionstransporten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 02.03.1993 - B 3 K 92.40
- VGH Bayern, 09.12.1993 - 21 B 93.1834
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 21.09.2020 - 21 B 17.641
Klage eines Sprengmeisters auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe
1.2.5 Soweit der Kläger die Notwendigkeit sieht, teilverladene Sprengobjekte zu bewachen, ist er auf die gerade für derartige Tätigkeiten geschaffene Vorschrift des § 28 WaffG zu verweisen, die das Führen von Schusswaffen durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal regelt (vgl. BayVGH, U.v. 9.12.1993 - 21 B 93.1834 - juris Rn. 15 zu § 35 Abs. 3 WaffG a.F.). - VGH Baden-Württemberg, 13.11.1995 - 1 S 3088/94
Waffenrechtliches Bedürfnis zum Führen von Waffen
Nach der Überzeugung des Senats folgt hieraus im Zusammenhang mit der Stellungnahme der Landespolizeidirektion Karlsruhe, daß der Kläger kein Bedürfnis für das Tragen von Schußwaffen glaubhaft gemacht hat, da Tatsachen nicht nachgewiesen sind, daß er mehr als die Allgemeinheit bei seiner Berufsausübung gefährdet ist und zur Abwehr der Gefahr eine Schußwaffe tragen muß (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 13.3.1991 - 10 S 2786/89 - Bay VGH, Urt. v. 13.4.1992 - 21 B 91.1591 -, Urt. v. 9.12.1993 - 21 B 93.1834 - GewArch 1994, 245;… OVG Münster, Urt. v. 11.8.1994 - 20 A 719/93 -).